Montag, 18. Mai 2009

1. Aufgabenstellung


Brasilien wird immer noch als ein Entwicklungs-, bzw. Schwellenland betrachtet.[1] Deswegen muss es in kohärenter und harmonischer Art und Weise bei der Implementierung neuer Gesetze für den Wertpapiermarkt und für Gesellschaften handeln.

Ganz wichtig für die finanzielle Stabilität und Glaubwürdigkeit Brasiliens sind spezifische Gesetze zur Regulierung der Aktiengesellschaften (AG), die ebenso unverzichtbar sind für die Aktieninhaber und die Handelsfirmen,[2] die ein nationales und internationales wirtschaftliches Entwicklungsinteresse haben.

Ebenso wichtig sind die handelsregulierenden Organe und das Verhältnis zwischen den Aktionären und ihren Zuständigkeiten. Diese sollten nach Möglichkeit als fair bezeichnet und empfunden werden.

Die Arbeit wird zunächst die juristische und geschichtliche Entwicklung der ersten brasilianischen AGs aufzeigen. Nach einigen kurzen Erläuterungen zur Zeit der Monarchie werden vor allem die 40er Jahre und die Zeit der Regierung von Getúlio Vargas und sein wirtschaftlicher Einfluss kommentiert.

Da es in den 60er und 70er Jahren viele wichtige Ereignisse auf der nationalen Marktszenerie gab, u.a. der Erlass neuer Gesetze, wie z.B. das Gesetz 6.404/76, bekannt als das „Gesetz der AGs“,[3] wird diese Zeit ausführlicher beleuchtet.

Darüber werden die wichtigsten Veränderungen für die Unternehmen, den Aktienhandel und die Aktionäre erläutert. Es ist auch bemerkenswert, dass die Brasilianische Börsenaufsichtsbehörde (Comissão de Valores Mobiliários - CVM) in dieser Zeit zur allgemeinen Regulierung des Kapitalmarktes, für die Zuständigkeit der Einträge, die Kontrolle und für andere allgemeine Funktionen der Unternehmen gegründet wurde.

Nach vielen Veränderungen auf dem inneren und äußeren Wirtschaftmarkt gab es im Jahr 2001 die Bekanntgabe des neuen AktG. Es wurde als Gesetz Nr. 10.303/01 oder einfach “Neues AktG” bezeichnet. Es wurde aktualisiert, weil die Regierung und die Gesellschaft eine Stärkung der Rechtsstruktur für die Entwicklung privater Unternehmen und der Erträge brauchten. Weiterhin mussten die Verhältnisse der Aktionäre, insbesondere die Stärkung der Rechte der Minderheiten, neu definiert werden.

Daher ergeben sich folgende Fragestellungen: Was waren die wichtigsten Änderungen des neuen AktG? Wie wurde die Rolle des Unternehmens definiert? Was hat sich in den Beziehungen zwischen den Aktionären verändert? Welches sind die neuen Garantien für Minderheitsaktionäre?
[1] WÖHLCKE. Zugriff am: 06.11.2008
[2] AMBERGER. (1956, S.1)
[3] Die Abkürzung für Aktiengesellschaft ist AG. Das Gesetz Nr. 6.404/76 wird in Brasilien buchstäblich „Gesetz der AGs“ genannt. In dieser Arbeit wird die deutsche Abkürzung „AktG“ öfter benutzt.

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